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BFSG Website Pflicht: Gilt das Gesetz für Ihre Firmenwebsite?

BFSG Website Pflicht heißt nicht, dass jede Firmenwebsite betroffen ist. Entscheidend ist, ob konkrete Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher digital angeboten, gebucht, bestellt oder bezahlt werden.

Barrierefreiheitsprüfung mit Lupe, leeren Prüfkarten, Tastaturrand und Messlatten auf einem Arbeitstisch.

Kurz gesagt

Erst Funktion klären, dann Barrierefreiheit richtig einordnen.

BFSG Website Pflicht heißt nicht, dass jede Firmenwebsite betroffen ist. Entscheidend ist, ob konkrete Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher digital angeboten, gebucht, bestellt oder bezahlt werden.

Passend dazu: Barrierefreiheit, BFSG-Check, Webdesign.

Vor dem Angebot sollte nicht nur das Wort Barrierefreiheit fallen. Entscheidend ist, welchen digitalen Schritt Besucher wirklich ausführen sollen und ob daraus ein Verbraucherangebot wird.

  • Sie trennen Information, Anfrage, feste Buchung, Zahlung und Vertragsschluss, bevor eine Preisstufe gewählt wird.
  • Ihr Betrieb nennt Beschäftigtenzahl, Umsatzgrenze und geplante Onlinefunktion nur so weit, wie diese Angaben belegt sind.
  • Wenn später Shop, Login oder Buchung dazukommen, wird daraus keine kleine Textänderung, sondern eine neue technische Prüfung.
  • In der ersten Version kann eine Kontaktstrecke reichen: Leistung erklären, Formular erreichbar machen, Pflichtangaben sauber setzen und spätere Buchung als eigenen Schritt vormerken.
  • Nennen Sie auch, wer im Betrieb die rechtliche Einordnung freigibt; ohne diese Person bleibt die technische Planung nur eine Annahme.
  • Für unklare Fälle gehört ein Rechtscheck vor die Veröffentlichung, nicht in die Korrekturrunde.
  • Sie prüfen 3 Fälle getrennt: reine Information, unverbindliche Anfrage und verbindlicher Onlineabschluss.
  • Ihre erste Version kann ohne Shop starten, wenn Kontakt, Pflichtangaben und Formular sauber bedienbar sind.
  • Ihr späterer Ausbau bekommt 1 eigenen Prüfpunkt, sobald Buchung, Login oder Zahlung dazukommen.
  • Ihnen hilft 1 kurze Entscheidung im Angebot: Standardseite, Kontaktstrecke oder Sonderprojekt.
  • Sie brauchen eine tiefere Prüfung, wenn Verbraucher online verbindlich buchen, bestellen oder bezahlen können.
  • Ihre Informationsseite bleibt schlanker, wenn sie nur Leistungen erklärt und unverbindlichen Kontakt ermöglicht.
  • Ihr Formular sollte auch ohne Maus erreichbar, verständlich beschriftet und mit klaren Fehlermeldungen gebaut sein.
  • Ihre erste Frage lautet nicht „BFSG ja oder nein“, sondern „welcher digitale Vorgang entsteht?“
  • Ihnen hilft 1 Funktionsliste mit maximal 5 Punkten: Information, Anfrage, Buchung, Zahlung und Konto.
  • Sie sollten Shop oder Buchung nicht nebenbei in eine Standardseite hineinplanen.
  • Ihre Rechtsberatung wird nur sinnvoll, wenn die technische Funktion vorher sauber beschrieben ist.
  • Ihr Angebot sollte 1 Grenze nennen: Was wird jetzt gebaut, was bleibt spätere Erweiterung?
  • Sie vermeiden Nacharbeit, wenn Kontrast, Tastaturbedienung und Formularlogik von Anfang an stimmen.
  • Ihre spätere Buchung wird planbarer, wenn sie als eigenes Teilprojekt statt als Textänderung auftaucht.
  • Ihnen reichen einfache Kontaktwege, wenn der Betrieb Termine ohnehin persönlich bestätigt.
  • Sie schützen Ihr Projektbudget, wenn unklare Verbraucherfunktionen nicht im Standard verschwinden.
  • Ihre 2 sichersten Startpunkte sind lesbare Inhaltsseiten und ein verständliches Kontaktformular.
  • Ihr Betrieb sollte 1 spätere Buchungsfunktion als eigenes Vorhaben notieren.
  • Sie prüfen vor dem Angebot, ob weniger als 10 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Jahreswert relevant sind.
  • Ihre 3 Technikpunkte bleiben auch ohne Pflicht sinnvoll: Kontrast, Tastatur und Fehlermeldung.
  • Ihnen hilft 1 Satz im Angebot, der Standardumfang und spätere Verbraucherfunktion trennt.
  • Ihre 4 Mindestpunkte für die erste Version sind Kontakt, Pflichtangaben, verständliches Formular und lesbare Fehlermeldung.

Ihre Betreiberfrage

Sie klären zuerst, ob Verbraucher über die Website kaufen, buchen, bezahlen oder einen Vertrag abschließen können. Ohne diese Antwort bleibt der Umfang offen.

Ihre Projektgrenze

Ihre Informationsseite mit Kontaktweg ist anders zu planen als ein Shop, Kundenkonto oder eine verbindliche Buchungsstrecke.

Ihre technische Folge

Sie brauchen Kontraste, Tastaturbedienung und verständliche Formulare trotzdem im Standard, weil spätere Umbauten teurer wären.

Ihre Einordnung 1

Warum die Frage vor das Angebot gehört

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für kleine Betriebe folgt daraus nicht automatisch dieselbe Pflicht wie für einen großen Onlinehandel. Wer vor dem Angebot nicht weiß, ob über die Website Verbraucher verbindlich buchen, bestellen oder bezahlen können, kennt eine wichtige technische Grenze noch nicht.

Wir unterscheiden deshalb Informationsseiten, Kontaktformulare, Login, Buchung, Zahlung und Sonderfunktionen. Ihre Website, die informiert und einen Kontaktweg bietet, ist anders zu bewerten als eine, über die Kunden online einen Vertrag schließen. Das klären wir im Bedarfsscheck, nicht erst kurz vor dem Start.

Ob das Gesetz für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Wir planen Ihre Website technisch so, dass sie gut zugänglich ist.

Ihre Einordnung 2

Welche Funktionen die Prüfung auslösen

Genau hinsehen sollten Sie, wenn Ihre Website Shop, feste Termine, Kundenkonto, Zahlung, digitalen Vertrag oder verbindliche Reservierung enthält. Auch Preise und Produktdaten können relevant werden, wenn sie Teil eines digitalen Dienstes sind und Verbraucher betreffen.

Dann gibt es zwei Wege: Ihre Website informiert zunächst und bietet einen Kontaktweg, oder wir planen Buchung, Shop oder Zahlung als Sonderprojekt mit eigener Prüfung. Entweder bleibt die erste Version bewusst bei Information und Kontakt, oder es entsteht ein Sonderprojekt mit technischer und rechtlicher Prüfung.

§ 3 BFSG nennt Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die tatsächliche Situation Ihres Betriebs entscheidet, nicht die Branche als Etikett.

Aus einer Rechtsfrage wird eine Funktionsliste.

Die sichtbare Prüfung trennt reine Information, Anfrage, Login, Buchung, Zahlung und Vertragsabschluss. Erst wenn diese Liste steht, lässt sich sagen, ob der Standardumfang reicht oder ein Sonderprojekt mit fachlicher Freigabe nötig wird.

Taktile Formularkarten, Fokusmarken, Bleistift und Holzlineal auf einem Arbeitstisch.

Ihre Einordnung 3

Was trotzdem schon sinnvoll ist

Lesbare Schriften, gute Kontraste, verständliche Formulare, klare Fokuszustände und saubere Tastaturbedienung helfen allen Besuchern und verringern spätere Umbauten.

Die Planung sollte außerdem vermeiden, dass wichtige Informationen nur in Bildern, Animationen oder unklaren Bedienelementen stehen. Gerade Kontakt, Preise, Ablauf, Pflichtangaben und Fehlermeldungen müssen ohne Kunstgriff lesbar bleiben.

Wo verbindliche digitale Leistungen dazukommen, muss die Prüfung vor dem Angebot vertieft werden.

Ihre Einordnung 4

Wie der Betrieb die BFSG-Frage vorbereitet

Vor dem Bedarfsscheck hilft eine einfache Funktionsliste. Notieren Sie nicht nur „Terminbuchung geplant“, sondern was Besucher dort genau tun: unverbindlich anfragen, einen festen Termin buchen, bezahlen, ein Konto anlegen oder Unterlagen hochladen. Jede Stufe verändert die Verantwortung und damit auch die Prüfung.

Hilfreich ist außerdem die Trennung zwischen erster Version und späterer Erweiterung. Ihre Website kann zunächst informieren und Kontakt herstellen, während Buchung, Zahlung oder Kundenkonto als späteres Sonderprojekt vorbereitet werden. Diese Entscheidung muss nicht gegen Barrierefreiheit arbeiten; sie macht nur klar, welcher digitale Vorgang wirklich gebaut wird.

Für den Betrieb bleibt wichtig, wer die rechtliche Einordnung freigibt. SARTU kann Bedienbarkeit, Struktur, Beschriftung und technische Grenzen sichtbar machen. Die Aussage, ob ein konkretes Verbraucherangebot unter eine Pflicht fällt, gehört aber nicht in einen unfertigen Entwurf und nicht in eine spontane Agenturzusage.

Im Angebot sollte deshalb nicht nur „barrierearm“ oder „BFSG beachten“ stehen. Besser ist eine konkrete Grenze: Welche Formulare entstehen, welche Funktionen bleiben draußen, welche Freigabe liefert der Betreiber und welche spätere Erweiterung müsste neu geprüft werden. So wird das Thema planbar statt zu einer späten Unsicherheit.

Auch vorhandene Abläufe im Betrieb gehören dazu. Telefonische Terminvergabe, E-Mail-Anfrage, Onlinekalender und Zahlungslink sind verschiedene Wege mit unterschiedlichem Risiko. Wer diese Wege vor dem Projekt trennt, kann die erste Website-Version schlanker planen und spätere digitale Schritte sauberer beschreiben.

Für Besucher zählt am Ende nicht der Gesetzesname, sondern ob sie den nächsten Schritt verstehen und bedienen können. Gute Beschriftungen, klare Fehlermeldungen und erkennbare Kontaktwege helfen deshalb schon dann, wenn die Pflichtfrage noch fachkundig geprüft wird.

Zum Schluss sollte eine kurze Entscheidung stehen: Informationsseite, Kontaktstrecke oder verbindlicher digitaler Vorgang. Diese drei Begriffe reichen oft, um im Angebot die richtige Tiefe zu wählen und spätere Nachbesserungen nicht aus Versehen in den Standardumfang zu schieben. Auch spätere Erweiterungen lassen sich dadurch ruhiger beauftragen.

Fragen

Fragen, die vor dem Angebot beantwortet sein sollten.

Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie zeigen aber, welche Angaben SARTU braucht, bevor Preis, Umfang und technische Umsetzung seriös festgelegt werden.

1: Gilt das BFSG für jede Firmenwebsite?

Nein. Die konkrete Funktion, Zielgruppe und Vertragsschlussmöglichkeit entscheidet. SARTU prüft den Punkt vor dem Angebot; die Rechtsfreigabe bleibt bei Ihnen.

2: Kann SARTU eine BFSG-Prüfung ersetzen?

Nein. SARTU kann technische und inhaltliche Punkte sichtbar machen; die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen.

3: Warum ist der Punkt schon vor dem Angebot wichtig?

Weil Buchung, Zahlung, Login oder Vertragsabschluss den Umfang technisch und rechtlich verändern können.

4: Wann reicht eine normale Informationsseite?

Sie reicht eher, wenn Besucher Leistungen lesen, anrufen oder ein unverbindliches Formular senden. Feste Buchung, Zahlung, Kundenkonto oder Vertragsschluss verändern die Einordnung.

5: Was soll ich vor dem Bedarfsscheck notieren?

Notieren Sie 3 Dinge: Gibt es Verbraucher als Zielgruppe, soll online verbindlich gebucht oder bezahlt werden und wer darf die rechtliche Einordnung im Betrieb freigeben?

Quellen

Quellen und weiterführende Grundlagen

Weiter

BFSG-Frage nicht ans Ende schieben.

Wenn Buchung, Zahlung oder Vertragsschluss geplant sind, gehört dieser Punkt früh in den Bedarfsscheck. So wird Barrierefreiheit nicht als nachträglicher Reparaturblock behandelt, sondern als Teil der richtigen Seiten- und Funktionsplanung. Unverbindlich bis zum geprüften Angebot.

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