Werkzeug
BFSG-Check
BFSG-Check: Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihre Website? Mit drei Fragen sehen Sie, ob Sie das vor dem Website-Auftrag genauer prüfen sollten.
BFSG-Check
- Verbraucher
- Vertrag
- Ausnahme
Check
Beantworten Sie die Fragen für den ersten Check.
Direkt auf dieser Seite erscheint das Ergebnis. Kontaktdaten bleiben draußen; eine Anmeldung ist nicht nötig.
Praxischeck
Was Sie aus dem Check mitnehmen
Gedacht ist das Werkzeug für 1 nächsten Schritt, nicht als Ersatz für Angebot oder Auftrag.
- Sie prüfen 3 Punkte: Verbraucherbezug, digitaler Vertragsweg und mögliche Ausnahme.
- Ihre Antwort trennt Kontaktformular, Buchung, Zahlung und Login voneinander.
- Sie nehmen eine externe Rechtsprüfung dazu, wenn der digitale Weg verbindlich wirkt.
- Sie planen Barrierefreiheit früh, bevor Farben, Formulare und Fehlertexte feststehen.
- Sie unterscheiden 2 Wege: reine Information oder verbindlicher Onlineabschluss.
- Ihre Website braucht klare Formularfehler, wenn Besucher Daten eingeben und einen nächsten Schritt erwarten.
- Sie prüfen 1 Ausnahme nicht nebenbei, sondern mit Zahlen zu Beschäftigten und Umsatz.
- Ihr Buchungsweg sollte vor dem Design feststehen, weil er Struktur, Prüfung und Angebot verändert.
- Sie planen Kontrast, Tastaturweg und Labels zusammen, bevor einzelne Farben freigegeben werden.
- Ihre Rechtsfrage bleibt getrennt von der Technik; beides muss aber vor dem Start sichtbar sein.
- Sie lassen sensible Fälle fachkundig prüfen, wenn Verbraucher direkt kaufen, buchen oder zahlen können.
- Ihr Projekt bleibt ruhiger, wenn Barrierefreiheit nicht erst im letzten Korrekturdurchgang auftaucht.
- Sie nehmen 1 konkreten Ablauf mit: Anfrage, Buchung, Zahlung oder Login.
- Ihre Entscheidung wird klarer, wenn jede Onlinefunktion vor dem Angebot eine eigene Grenze bekommt.
- Sie testen 2 Wege gedanklich: Besucher liest nur oder Besucher schließt online etwas ab.
- Ihre Prüfung braucht mehr Tiefe, wenn 1 Formular direkt zu Vertrag, Termin oder Zahlung führt.
- Sie lassen 1 kritischen Ablauf testen, bevor aus einer Informationsseite eine Buchungsstrecke wird.
- Sie prüfen 1 Formularweg mit Tastatur, bevor die Gestaltung freigegeben wird.
- Ihre Farbwahl braucht genug Kontrast, bevor Texte und Buttons fertig wirken.
- Sie klären 2 Nutzerwege: Kontakt ohne Vertrag und Buchung mit Vertrag.
- Ihr Angebot sollte sagen, ob BFSG nur beobachtet oder vertieft geprüft wird.
- Sie holen Fachrat, wenn Verbraucher direkt kaufen, buchen oder zahlen können.
- Ihre Inhalte bleiben besser lesbar, wenn Fehlermeldungen früh mitgedacht werden.
- Sie planen klare Labels, bevor Felder, Pflichtsterne und Fehlertexte gebaut werden.
- Ihr späterer Shop ist kein Nebensatz, wenn er Vertrag oder Zahlung auslöst.
- Sie halten 1 Ausnahme nur fest, wenn Beschäftigte und Umsatz wirklich geprüft sind.
- Ihre Seite gewinnt trotzdem, wenn Barrierefreiheit als Grundqualität mitläuft.
- Sie halten Ergebnis und offene Frage in 1 kurzen Satz fest.
- Ihre nächste Aktion sollte eine echte Unterlage, Freigabe oder Rückfrage sein.
Grundlage
Was diese Prüfung vor dem Angebot klärt.
Ihre Grundlage: Was der BFSG-Check vorsichtig klärt
Im BFSG-Check geht es um Verbraucherbezug, verbindliche Onlinebestellung, Buchung oder Zahlung und um die mögliche Einordnung als Kleinstunternehmen nach § 3 BFSG: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für eine Rechtsbewertung reicht das nicht, aber es zeigt, ob Barrierefreiheitsanforderungen vor dem Angebot vertieft werden müssen. Gerade bei Dienstleistungen ist entscheidend, ob die Website nur informiert oder ob dort ein digitaler Vertragsweg entsteht.
Gut lesbare Kontraste, Formulare, die sich auch per Tastatur bedienen lassen, eine saubere Gliederung und verständliche Menüs gehören zu jeder SARTU-Website.
Nicht jede Website eines regionalen Betriebs fällt unter das Barrierefreiheitsgesetz — aber es betrifft auch nicht nur Konzerne. Das BFSG kann relevant werden, wenn bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher digital angeboten werden.
Dann reicht es nicht, am Ende noch ein paar Farben zu ändern. Anforderungen müssen früh in Struktur, Inhalt und Bedienung eingeplant werden.
Nützlich ist vor allem die Reihenfolge: Erst klären, dann versprechen. So entsteht keine Website, die visuell fertig aussieht, aber eine zentrale Bedien- oder Rechtsfrage offen lässt. Ihre Antworten werden nur für diese Auswertung verwendet. Das Ergebnis bereitet den nächsten Schritt vor und bescheinigt nicht, dass eine Website rechtskonform oder nach jeder Norm barrierefrei ist.
Ihre Grundlage: Was bei einem Treffer anders wird
Wenn der Check auf vertiefte Prüfung zeigt, wird Barrierefreiheit nicht als spätes Extra behandelt. Dann gehören Formularwege, Kontraste, Fehlertexte, Tastaturweg, Labels und klare Reihenfolge schon in die Angebotsgrenze. Nachträglich wird der Umbau eines fertigen Designs meistens teurer und unruhiger.
Für Betriebe ohne Onlinevertrag bleibt die Frage trotzdem nützlich. Auch eine reine Kontaktseite sollte nicht mit schwachen Kontrasten, unklaren Buttons oder versteckten Formularfehlern arbeiten. Rechtliche Tiefe und Grundqualität der Website sind dabei zwei verschiedene Ebenen.
SARTU ersetzt keine Rechtsprüfung. Sichtbar wird nur, ob das Thema vor dem Angebot ausdrücklich geklärt werden sollte, damit später keine fertige Seite an einer Grundsatzfrage hängt.
Ihre Grundlage: Warum die Frage nicht in den letzten Schritt gehört
Barrierefreiheit ist kein Lack auf einer fertigen Website. Wenn Überschriften falsch verschachtelt sind, Formulare keine verständlichen Fehler haben oder ein Buchungsweg nur mit Maus funktioniert, steckt das Problem im Aufbau. Dann helfen kosmetische Korrekturen wenig.
Deshalb fragt der Check nach dem Vertragsweg. Informationsangebot und digitale Buchungsstrecke haben unterschiedliche Risiken. Wer diesen Unterschied früh kennt, kann Aufwand und Verantwortung im Angebot klarer trennen.
Angst machen soll das Ergebnis nicht. Es soll verhindern, dass eine zentrale Pflicht erst auftaucht, wenn die Seite eigentlich schon online gehen soll.
Ihre Grundlage: Was danach fachlich getrennt wird
SARTU trennt technische Bedienbarkeit von rechtlicher Bewertung. Technisch lassen sich Kontrast, Fokus, Beschriftung, Fehlermeldungen und Reihenfolge prüfen. Ob ein konkretes Angebot unter eine Pflicht fällt, muss fachkundig eingeordnet werden.
Das schützt das Projekt. Ihre Website kann sauber gebaut werden, ohne dass SARTU eine Rechtsfreigabe behauptet. Gleichzeitig verschwindet die Frage nicht in einer Fußnote.
Wenn ein Betrieb später Buchung, Shop oder Zahlung ergänzt, sollte der Check erneut gedanklich durchlaufen werden. Ein vormals reines Informationsangebot kann dadurch eine andere Qualität bekommen.
Für das Angebot ist vor allem wichtig, ob nur Inhaltsseiten entstehen oder ob ein digitaler Vorgang geführt wird. Diese Grenze beeinflusst Aufbau, Prüfung, Formulare, Dokumentation und spätere Pflege stärker als die reine Seitenzahl. Deshalb steht die Frage vor der Gestaltung und nicht im letzten Korrekturdurchgang. Wer sie früh beantwortet, vermeidet falsche Zusagen im fertigen Entwurf. Auch spätere Erweiterungen lassen sich dann sauberer abgrenzen.
Ihre Grundlage: Welche Beispiele die Einordnung greifbar machen
Ein normales Kontaktformular ist meist ein anderer Fall als eine verbindliche Onlinebuchung. Beim Kontaktformular fragt ein Betrieb nach Rückmeldung. Bei der Buchung können Termin, Vertrag, Zahlung oder Storno bereits digital vorbereitet werden. Genau diese Wirkung verändert die Prüfung.
Ein Informationsangebot für Unternehmer ist ebenfalls anders zu betrachten als ein Verbraucherangebot mit direktem Vertragsschluss. Ihre Website kann gleich aussehen, rechtlich und organisatorisch aber eine andere Aufgabe erfüllen.
Vor dem Angebot hilft der Check, diese Unterschiede auszusprechen. Nicht jede Rechtsfrage muss der Betrieb selbst lösen; er sollte aber wissen, ob das Thema in die Umsetzung hineinragt und ob eine externe Freigabe nötig wird.
So bleibt Barrierefreiheit nicht bei einem Schlagwort. Sie wird in konkrete Fragen übersetzt: Wer nutzt die Seite, was kann er dort auslösen, und welche Bedienwege müssen vor dem Start besonders geprüft werden?
Ihre Grundlage: Welche Unterlagen die Klärung beschleunigen
Nützlich sind konkrete digitale Wege: Anfrageformular, Terminbuchung, Warenkorb, Bezahlseite, Download, Nutzerkonto oder Vertragsbestätigung. Je konkreter dieser Ablauf beschrieben ist, desto leichter lässt sich die Relevanz einordnen.
Dazu gehören Zielgruppen. Richtet sich das Angebot vor allem an Verbraucher, an Unternehmen oder an beide? Diese Antwort beeinflusst, ob das Thema nur als Qualitätsstandard oder zusätzlich als rechtlicher Prüfpunkt behandelt wird.
Bei möglichen Ausnahmen sollten Beschäftigtenzahl und Umsatz- beziehungsweise Bilanzgrenze nicht geschätzt werden. Die Werte müssen aus verlässlichen Unternehmensdaten kommen, weil die Einordnung sonst auf wackligem Boden steht.
Mit diesen Unterlagen kann SARTU besser trennen: Welche Punkte werden technisch im Projekt umgesetzt, und welche brauchen vor dem Start eine externe fachliche Bestätigung?
Ihre Grundlage: Kurzfazit
Digitale Vertragswege sollten vor Gestaltung und Angebot geklärt sein.
Rahmen
Ihr Ergebnis bleibt eine Vorprüfung.
Getrennt bleiben 3 Dinge: Auswahlfelder, Ergebnis und nächster Schritt. Eingaben werden nicht gespeichert und werden kein verbindliches Angebot.
Fragen
Häufige Fragen
1: Speichern Sie meine Antworten?
Nein. Antworten werden nur für das Ergebnis auf dieser Seite genutzt. Es entsteht keine Anfrage und kein Datensatz.
2: Ersetzt das Ergebnis ein Angebot?
Nein. Verbindlich wird ein Angebot erst nach Bedarfsscheck, Prüfung und schriftlicher Freigabe.
3: Warum fragt der Check nach Verbrauchern?
Bestimmte Verbraucherangebote sind der Anknüpfungspunkt des BFSG. Reine Information wird anders eingeordnet als ein verbindlicher digitaler Vertragsweg.
4: Baut SARTU barrierefreie Seiten nur bei BFSG-Pflicht?
Nein. Kontrast, Struktur, Tastaturbedienung und beschriftete Formulare gehören zur normalen Qualität. Die Pflichtfrage entscheidet über zusätzliche Prüfung.
Quellen
Quellen und weiterführende Grundlagen
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Im Bedarfsscheck beantworten Sie 5 Punkte: Branche, Umfang, Domain, vorhandene Website und Sonderfunktionen.